Neuigkeiten von Innsbruck Tourismus

Verkauf von Pauschalreisen - Hinweis auf bestehende Rechtslage

die Fachgruppe der Reisebüros der WK Tirol möchte auf folgende angeführte Thematik aufmerksam machen:

 

Das Zusammenstellen und Verkaufen von Pauschalreisen im Rahmen der Nebenrechte für Beherbergungsbetriebe gemäß § 111 Abs 4 Z 3 GewO steht nur gewerblichen Beherbergungsbetrieben zu. Privatzimmervermieter sind davon nicht mitumfasst. Das Vermieten von Privatzimmern ist gem § 2 Abs 1 Z 9 keine gewerbliche Tätigkeit, weshalb die im Sinne der Gewerbeordnung zustehende, nebenrechtliche Ausübung anderer Gewerbe ausgeschlossen ist.


Darüber hinaus macht die Fachgruppe der Reisebüros darauf aufmerksam, dass auch für diejenigen Beherbergungsbetriebe, denen es im Sinne der Nebenrechte zusteht, Pauschalreisen anzubieten, das Pauschalreisegesetz als zivilrechtliche Rechtsgrundlage hinsichtlich vorvertraglicher Informationspflichten sowie Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen zur Anwendung kommt. Im Rahmen dessen kann der jeweilige Reiseveranstalter (bzw Vermittler eines selbst zusammengestellten Pauschalreisepakets, bestehend aus touristischen Besorgungsleistungen) für jedweden Reisemangel in Anspruch genommen werden, worunter ua auch Fälle höherer Gewalt fallen können, womit ein sehr restriktives Haftungsregime von den Beherbergungsbetrieben übernommen wird. Sollte beispielsweise ein Reisender, der eine entsprechende Wanderpauschale gebucht hat, im Zuge der Wanderung aufgrund eines mangelhaft gewarteten Weges verunfallen, so kann der jeweilige Reiseveranstalter – in diesen Fällen der Beherbergungsbetrieb – vom Reisenden in Anspruch genommen werden.

 

Auch vorvertragliche Informationspflichten wie die Reiseroute sowie Standardinformationsblätter sind den Kunden vor Vertragsschluss vorzulegen. Zudem finden sich auch entsprechende Verwaltungsstrafbestimmungen im PRG, beispielsweise für die Nichteinhaltung vorvertraglicher Informationspflichten.

 

Zu guter Letzt ist noch auf die Eintragung im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis im Sinne der Pauschalreiseverordnung hinzuweisen: Hierbei handelt es sich um eine Eintragung in einem Register des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, welches den Kunden die Möglichkeit bietet, sich über den Insolvenzschutz des Reiseveranstalters transparent zu informieren. Auch auf den Pauschalreiseverträgen müssen entsprechende Hinweise auf den vorhandenen Insolvenzschutz des Reiseanbieters obligatorisch ausgewiesen sein. Dafür ist eine Risikoabdeckung mittels Bankgarantie, Reiseversicherung oder Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts sowie ein Abwickler für den potenziellen Insolvenzeintritt notwendig.

Werden die angeführten Rechtsgrundlagen nicht berücksichtigt, so sind Unterlassungsklagen von Konsumentenschutzverbänden bzw Verwaltungsstrafen eine mögliche Folge.

Generell empfehlen die Experten bei der Schnürung solcher Angebote die Zusammenarbeit mit Tiroler Reisebüros, um mögliche Risiken schon vorab zu minimieren.

Weitere Infos unter Pauschalreiserecht

Verwaltung Ihres Mitgliedskontos des Landes Tirols mittels „Digital Service Tirol“

Eine entsprechend angepasste Servicebeschreibung finden Sie hier

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungssystem, die Rot-Weiß-Rot-Karte

Anbei finden Sie alle Informationen rund um das Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungssystem (die Rot-Weiß-Rot-Karte). Dieses System ermöglicht es qualifizierten Drittstaatsangehörigen in Österreich zu arbeiten und zu leben.

Innsbruck Heute

Im Zentrum von Innsbruck Heute steht die Berücksichtigung individueller Wünsche und Anforderungen der Gäste und Einheimischen.

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