Datenschutz bei Gästemeldungen

Am 25. Mai ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten.
Was heißt das nun konkret für Sie als Vermieter?

Für Sie als Vermieter geht es dabei um die Erhebung und Informationspflicht von personenbezogene Daten des Gastes und wie Sie mit diesen Daten umgehen sollen. Jeder Vermieter muss laut der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seine Gäste bei der Erfassung der Meldedaten über den Zweck und die Verwendung der erhobenen Daten informieren. Diese Information kann durch ide Aufnahme in die allgemeine Datenschutzerklährung Ihres Betriebes erfolgen. Zusätzlich sollte sie im Betrieb an den Gast ausgehändigt werden oder in den Gästemappen aufliegen. 

Empfehlenswert ist auch ein mündlicher, allgemein gehaltener Hinweis an den Gast bei der Erhebung der Meldedaten. 
Das Musterformular für den Datenschutz finden Sie hier

Jeder Gast hat das Recht auf freien Zugang zu den Informationen der Datenschutzerklärung.

 

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